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Mieterinformation

Neue Regeln für die Entsorgung von Bioabfällen ab 01. Mai 2025

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

ab Mai treten bundesweit neue Regelungen für die Entsorgung von Bio-Müll in Kraft.

In Bioabfällen dürfen nicht mehr als 3 % Fremdstoffe (Kunststoff, Steine, Glas, Keramik und Metalle) enthalten sein. Wir weisen darauf hin, dass der Vogtlandkreis Kontrollen der Biotonnen durch die Müllwerker der Kreisentsorgungsgesellschaft (KEV) durchführt. Wird festgestellt, dass sich Fremdstoffe in der Tonne befinden, kann diese nicht entsorgt werden. Bei wiederholten Verstößen kann, neben der Sonderleerung der Tonne, ein Bußgeld fällig werden.

Wenn Sie Ihren Biomüll in einer Plastiktüte sammeln, entleeren Sie diese Tüte bitte in der Biotonne und werfen danach die leere Plastiktüte gleich nebenan in den Restmüllbehälter!

In Falle einer Fehlbefüllung müssen wir die entstehenden Kosten und Bußgelder auf alle Mieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen.

Bitte achten Sie im eigenen Interesse und im Interesse der Müllgemeinschaft auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr #TeamOEWOG