Hilfe & Service
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Mietverhältnis bei der OEWOG.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis besteht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet. Informationen zur Kündigung finden Sie auch in unserer Formular-Übersicht.
Die Kaution wird nach Vertragsende und ordnungsgemäßer Herausgabe der Mietsache abgerechnet und insoweit ausgezahlt, als keine Gegenansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag bestehen bzw. in absehbarer Zeit voraussichtlich entstehen. Der Vermieter ist darüber hinaus zur Aufrechnung mit anderen Forderungen aus anderen Schuldverhältnissen berechtigt.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Mieterselbstauskunft
- Vormieterbescheinigung
- Personalausweis
- letzten 3 Einkommensnachweise
- Nachweis über Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern)
Die Mieterselbstauskunft können Sie direkt über unsere Formularseite herunterladen.
Die Miete wird monatlich im Voraus am 3. Tag des Monats vom Vermieter per Sepa-Lastschriftmandat eingezogen. Das SEPA-Mandat finden Sie ebenfalls unter unseren Formularen.
In den Nebenkosten sind die Vorauszahlungen für allgemeine Betriebskosten und die Vorauszahlung für Wärme- und Warmwasserkosten enthalten.
Die Betriebskosten umfassen unter anderem die Wartung folgender Anlagen und Einrichtungen sowie Reinigungs- und Prüfkosten:
- Wartung der Gegensprechanlage, Türöffnungs- und Schließeinrichtung
- Wartung der Fenster, Wohnungseingangstüren, Brandschutztüren, Schließanlagen
- Wartung der Entlüftungs- und Belüftungseinrichtung
- Wartung der Rauch-Warn-Anlagen, Rauchabzugsklappen, Rauchwarnmelder
- Wartung der Brandschutzanlagen, Feuerlöscher, Blitzschutzanlagen
- Wartung der Allgemeinstromanlagen, Gasgeräte, Gasthermen
- Wartung der Dachrinnen und Fallrohre
- Legionellenprüfung
- Reinigung der zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räume, Hausflure
Eine Legionellenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (Bakterien). Sie dient der Gesundheitssicherheit der Mieter, um zu vermeiden, dass sich diese Bakterien – die bei Inhalation über zerstäubtes Wasser (z. B. beim Duschen) schwere Lungenentzündungen auslösen können – in der Warmwasseranlage vermehren. Die Kosten für diese Prüfung sind umlagefähige Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung.
Um die Ruhe aller Hausbewohner zu gewährleisten, sind Lärm, der über das normale Maß hinausgeht, jederzeit zu vermeiden. Die Ruhezeit ist:
- Mittagszeit: von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Nachts: von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch unser Lärmprotokoll bei anhaltenden Störungen.
Das Halten von Haustieren wie Katzen, Hunden usw. bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
- Wohnungstürschlüssel müssen selbst nachgemacht werden.
- Haustürenschlüssel kosten 32,00 € (inkl. MwSt.).
- Briefkastenschloss inkl. Einbau kostet 24,50 € (inkl. MwSt.).
Für weitere Schlüssel fragen Sie bitte den Vermieter.
Zu den Geschäftszeiten rufen Sie bitte sofort in der Oelsnitzer Wohnungsbaugesellschaft an unter: 037421/4950.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie den Notdienst unter: 037421/49512.
Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie den Notdienst unter: 037421/49512.
Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Notrufseite.
Die Wohnung muss geräumt und in einem sauberen, gereinigten Zustand übergeben werden. Alle Löcher und nachträglichen Einbauten sind zu entfernen und der ursprüngliche Zustand der Wohnung muss im berechtigten Interesse des Vermieters wieder hergestellt werden.
Etwa zwei Wochen vor Mietende sollte der Mieter mit dem Vermieter einen Übergabetermin vereinbaren.
- Gemeinsame Begehung: Vermieter und Mieter gehen gemeinsam durch die Wohnung.
- Überprüfung des Zustands: Dabei wird der Zustand von Wänden, Böden, Türen, Fenster, Sanitären Anlagen, Elektrische Ausstattung und Sauberkeit überprüft.
- Protokoll: Eventuelle Mängel oder Beschädigungen hält der Vermieter im Abnahmeprotokoll fest.
- Schlüsselübergabe: Am Ende des Termins werden alle Wohnungsschlüssel (auch nachgemachte!) übergeben.
- Rückgabe: Danach gilt die Wohnung offiziell als zurückgegeben.
Weitere Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt für eine individuelle Beratung.
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